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    Seit dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es bringt auch für Energieausweise zahlreiche Neuerungen. Das Praxisbuch geht detailliert darauf ein, beispielsweise: **Ausstellungsberechtigung**: Das Gesetz regelt ebenso, wer Energieausweise für Neubauten ausstellt. Dies gilt auch für Ausweise nach Änderungen im Baubestand. Bisher bestimmte das Baurecht des Bundeslandes, wer diese Ausweise jeweils erstellt. **Energieausweismuster**: Die EnEV regelte die Darstellung der Energieausweise in ihren Anlagen. Das GEG lagert die Muster aus. So können sie auch späteren Versionen des Gesetzes dienen. Die zuständigen Bundesministerien haben sie inzwischen über den Bundesanzeiger bekannt gemacht. **Gebäudeangaben**: Im Energieausweis dokumentiert die Treibhausgasemission zusätzlich die Klimafreundlichkeit des Gebäudes. Als Aussteller geben Sie auch die Anzahl der inspektionspflichtigen Klimaanlagen und die Termine für die nächste Überprüfung an. **Immobilienmakler**: Das Gesetz spricht nun auch Sie als Berufsgruppe direkt an. Sie legen den Energieausweis bei Verkauf und Neuvermietung den Interessenten vor. Ebenso übergeben Sie ihn nach Vertragsabschluss. In kommerziellen Anzeigen veröffentlichen auch Sie die Energiekennwerte. **Bußgeld und Kontrolle**: Als Aussteller müssen Sie noch vorsichtiger mit den Eingabedaten sein. Das Gesetz regelt nicht nur welche Tatbestände als ordnungswidrig gelten, sondern bestimmt auch die Höhe der drohenden Bußgelder. Interview mit der Autorin zur Neuauflage des Werkes: https://www.derbausv.de/aktuelles/Expertenmeinung-Energieausweise-fuer-die-Praxis/ Autoreninfo: Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, ist bekannt als Herausgeberin des Experten-Portals EnEV-online.de GEG-info.de sowie als Autorin des Bestseller-Fachbuchs 'EnEV und EEWärmeG parallel anwenden'. Ihr Portal schlägt mit Informationen und Antworten zu Praxisbeispielen - über 80 allein zum Energieausweis nach EnEV 2014/2016 - die Brücke von den rechtlichen Vorgaben zum Vollzug. Nach acht Jahren Lehre und wissenschaftlicher Mitarbeit an der Universität Stuttgart ist die Autorin seit 1996 selbstständig mit Büro in Stuttgart tätig und veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge und Publikationen.
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    Inhalt * Recht des Kreditwesens (KWG, CRR, SAG, PfandBG etc.), Risikomanagement und begleitende Verordnungen und Verwaltungspraxis * Recht und Praxis der Geldwäschebekämpfung * Regularien des Investmentgesschäfts (KAGB, OGAW, AIFMD etc.) * Kapitalmärkte, Börsenhandel und Schuldverschreibungen * Aufsicht über den Wertpapierhandel, Derivate, Short Selling * Zahlungsverkehr (ZAG. ZKG), Einlagensicherung, Verbraucherschutz * Bilanzierung und Prüfungen * Jeweils alle deutschen und EU-Rechtsquellen Zur Ergänzungslieferung Das Schlussquartal des Jahres und der Jahresbeginn sind traditionell geprägt vom Inkrafttreten zahlreicher Normen aus Gesetzgebungsverfahren, u.a. wie folgt: Durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz wurden bis zum 1.1.2022 noch das FinDAG, das KWG, das KAGB, das WpHG und das ZAG geändert. Das Schwarmfinanzierungs-Begleitgesetz änderte unter anderem das KWG, das KAGB, das WpHG, das WpIG, das BörsG, das WpPG und das VermAnlG. Das Gesetz zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes änderte, wie der Name schon sagt, das Stabilisierungsfondsgesetz und das Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz. Die Verordnung (EU) 2019/876 - besser bekannt unter dem Namen CRR II - änderte die CRR. Aus den verbundenen Begleitmaßnahmen resultierten Anpassungen in diversen Durchführungsrechtsakten und Meldebestimmungen. Ebenfalls geändert wurden die MiFIR, die Benchmark-Verordnung und die PRIIPS-Verordnung. Darüber hinaus wurden mit dieser EL eine ganze Reihe von Rundschreiben, Merkblätter und FAQs der BaFin aktualisiert und auf den neuesten Stand gebracht, unter anderem die MaBail-in und die Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz. Neu aufgenommen wurde u.a. das BaFin Schreiben Anwendung der neuen Vorschriften der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV), das Rundschreiben 16/2021(BA) zu weiteren Anforderungen an eigene LGD-Schätzungen sowie die EBA- und ESMA-Leitlinien zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen. Der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1753 der Kommission vom 1. Oktober 2021 regelte die Gleichwertigkeit der aufsichtlichen und rechtlichen Anforderungen bestimmter Drittländer und Gebiete für die Zwecke der Behandlung von Risikopositionen gemäß der CRR. EBA Leitlinien "zu den Risikofaktoren für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung" ergänzen nun den Normenbestand mit Blick auf die Geldwäschebekämpfung. Zielgruppe Für Banken, Sparkassen, Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsunternehmen, Wertpapierhandel, Bankaufsichtsbehörden, Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung.
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